Bildung & Betreuung

 

Das Themenfeld Bildung und Betreuung umfasst die Aufgaben der Städte und Gemeinden im Bereich der schulischen Infrastruktur sowie der frühkindlichen Bildung und Betreuung. In ihrer Funktion als Schulträger sind die Kommunen für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig, darunter:

  • Bereitstellung und Ausstattung von Schulen
  • Beschaffung der für den Unterricht erforderlichen Lehr- und Lernmittel
  • Organisation und Finanzierung der Schulkindbetreuung

Im Bereich der frühkindlichen Bildung stellen die Städte und Gemeinden ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sicher. Sie betreiben eigene kommunale Einrichtungen und kooperieren mit kirchlichen und freien Trägern sowie mit den Akteuren der Kindertagespflege. Ein zentraler Bestandteil ist die Finanzierung dieser Angebote.

Darüber hinaus gehören Planung, Finanzierung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Bildungs- und Betreuungsangebote zu den kommunalen Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Bildung und Betreuung sind damit ein zentrales Handlungsfeld der Städte und Gemeinden und wesentlicher Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge.

 

Verbandsarbeit

Der Gemeindetag Baden-Württemberg vertritt die Interessen seiner Mitgliedsstädte und -gemeinden in allen Fragen der Bildung und Betreuung gegenüber Land und Bund sowie weiteren relevanten Akteuren. Ziel ist praktikable, rechtssichere und finanziell tragfähige Rahmenbedingungen für die kommunale Aufgabenerfüllung zu schaffen. Dafür erarbeitet der Gemeindetag Positionspapiere, Stellungnahmen und fachliche Empfehlungen zu Gesetzgebung, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. 

Fachlich begleitet die Geschäftsstelle die Themen u. a. mit den Ausschüssen für Bildung, Jugend und Sport sowie Soziales, Gesundheit und Integration. Soweit Änderungen im Schulgesetz oder Kindertagesbetreuungsgesetz die Kommunen betreffen, wird der Gemeindetag als Vertreter seiner Mitglieder im Gesetzgebungsverfahren angehört.  Bereits im Vorfeld bringt der Gemeindetag kommunale Bedarfe in einschlägigen Gremien und Arbeitsgruppen auf Landesebene - insbesondere im Kultusministerium - ein. 

Der Gemeindetag ist unter anderem Mitglied in:

  • Landesschulbeirat
  • Verwaltungsrat des Landesmedienzentrums
  • Beirat der Hector-Stiftung
  • Landesverband der Schulfördervereine
  • Elternstiftung

Im Bereich Kinderbetreuung wirkt der Gemeindetag mit in:

  • Arbeitsgruppen des Kultusministeriums und des Landesjugendamtes
  • im Trägerbeirat des Forums Frühkindliche Bildung (FFB)
  • in der landesweiten Arbeitsgemeinschaft Kindertagespflege 

Zudem steht er im engen Austausch mit kirchlichen und freien Trägern sowie dem Landeselternbeirat Kita (LEBK). 

Darüber hinaus informiert der Gemeindetag seine Mitglieder regelmäßig über rechtliche, finanzielle und fachliche Entwicklungen. Er berät sie bei der kommunalen Aufgabenerfüllung und bietet regelmäßige Informations- und Austauschformate an, die sowohl der aktuellen Information als auch dem Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen dienen.

 

Aktuelle Themen

Zum Beginn der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab einem Jahr in Jahr 2005, sowie im Zuge des „Krippengipfels“ in 2007 wurde angenommen, dass durch rückläufige Geburtenzahlen Plätze im Bestand der Kindertageseinrichtungen frei werden.

Die Förderung von Schulbau‑ und Sanierungsmaßnahmen ist ein zentrales Handlungsfeld für kommunale Träger, da sie direkten Einfluss auf die Infrastruktur der Bildungslandschaft hat.

Der Modellversuch MoVe In (Modellversuch Inklusion) dient dazu, inklusive Bildung in Kindertageseinrichtungen systematisch auszubauen und praktikable Strukturen für inklusive Angebote zu entwickeln.

Das landesweite Programm SprachFit soll frühkindliche Sprachbildung stärken und damit die Grundlage für erfolgreiche Bildungsbiografien legen. Es sieht vor, Sprachförderung systematisch in den Alltag von Kindertageseinrichtungen zu integrieren und dort zu verankern, wo sprachliche Kompetenzen aufgebaut werden.

Die Reform des Schulwesens in Baden‑Württemberg umfasst eine Reihe struktureller und rechtlicher Weiterentwicklungen, die auf eine Modernisierung des Bildungsauftrags, eine bessere Unterstützung von Schülerinnen und Schülern sowie eine stärkere Kooperation zwischen Schule und weiteren Bildungsakteuren abzielen.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen soll ab dem Schuljahr 2026/27 landesweit gelten und stellt einen bedeutenden Baustein der Bildungs‑ und Familienpolitk in Baden‑Württemberg dar. Er zielt darauf ab, allen Familien die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder verlässlich bis in den Nachmittag hinein betreuen und fördern zu lassen.